Adelheidis, S. (2)

[35] 2S. Adelheidis (Adeleidis, Aleidis), V. Abbat. (5. Febr.) Die hl. Jungfrau und Abtissin Adelheid in Villich bei Bonn am Rhein war die Tochter des mächtigen und durch seine Tugenden berühmten Grafen Megingoz (Megingor) und der Gerberta (Gerberga), der Tochter Herzogs Gottfried, und begab sich in früher Jugend in das Kloster der hl. Ursula in Köln, wo man nach der Regel des hl. Hieronymus lebte. Als ihr einziger Bruder Godefried mit Tod abgegangen war, bauten ihre Eltern das Nonnenkloster zu Villich und setzten daselbst ihre Tochter als Abtissin ein, die nach dem Tode ihrer Mutter und Schwester die Regel des hl. Benedict einführte. Als einige Zeit hernach ihre Schwester, die als Abtissin dem Kloster St. Maria zu Köln vorstand, gestorben war und Adelheid vom Erzbischof Herbert zur Vorsteherin dieses Klosters begehrt wurde, gab sie nicht eher ihre Einwilligung zu dieser Wahl, bis sie vom Kaiser den Befehl dazu erhielt. Mit dem Bischofe in Köln selbst stand sie in vertrauter Freundschaft und erlangte durch ihre Wundergabe allgemeinen Ruf. Wenn die Nonnen im Chore singen sollten und keine helle Stimmen hatten, gab sie ihnen nur einen Schlag auf den Mund und dem Uebel war dergestalt abgeholfen, daß sie ihre helle reine Stimme nie wieder verloren. Deßgleichen wenn eine der Nonnen erkrankt war, so durfte sie die selbe nur ein wenig ausschelten, und sie war alsbald wieder gesund. Sie starb zu Köln im J. 1015 und wurde in dem Kloster Villich beigesetzt. Hier in diesem Orte wurde von ihrem Tode an alljährlich an einem der Pfingstfeiertage Brod ausgetheilt, das sogenannte St. Alen-Brod, welches die Eigenschaft hatte, daß es sechs Jahre lang aufbewahrt werden konnte, ohne im mindesten zu verderben. Dieses Brod, welches auch dem kranken Vieh gereicht wurde, schreibt sich von einer Stiftung unserer Heiligen her, vermöge welcher sie ihr ganzes väterliches Erbe dazu bestimmte, daß am genannten Tage im Jahr Brod an die Armen vertheilt werde. Im Kloster Villich wurde ihr Andenken des Jahres viermal gefeiert.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 35.
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