Aegidius, B. (4)

[50] [50] 4B. Aegidius, (23. Apr.) Der sel. Aegidius, dritter Genosse des hl. Franciscus, war aus Assisi gebürtig, wo er auch in der größten Herzenseinfalt und Gottseligkeit lebte, als er sich (nach Bernard v. Quintavalle und Petr. Cathani) bald dem hl. Franciscus zugesellte. Er bat diesen Heiligen fußfällig, er wolle ihn unter die Zahl seiner Jünger aufnehmen. An demselben Tage begegnete ihnen eine Arme, die inständig um Unterstützung flehte; da sagte der hl. Franciscus zu Aegidius: »Gib der Armen deinen Rock«, und der Jünger gehorchte frohen Sinnes dem Befehle seines Meisters. Tags darauf empfing er das Ordenskleid. Dieß ereignete sich im J. 1209. Später reiste er nach Compostella und nährte sich nach seiner Zurückkunft zu Rom mit seiner Händearbeit. Von da machte er eine Reise in's gelobte Land und suchte die Sarazenen zu bekehren. Als er wieder nach Italien zurück kam, hielt er sich zuerst in Fabriano in der Mark Ancona auf, und dann zu Rieti beim Cardinal Tusculano. Er gerieth öfter in Entzückung und selbst in Gegenwart des Papstes Gregor IX., wenn dieser ihn besuchte oder von Aegidius einen Besuch erhielt. Er hatte die Gabe der Weissagung und besaß einen außerordentlichen Verstand, wurde aber vom Teufel viel versucht. Er starb zu Perugia (Perosa) in Umbrien im J. 1272 (nicht 1262, wie der Bollandist Papebroch will), und wurde daselbst begraben. Unmittelbar nach seinem Tode wurde seine Grabstätte sehr berühmt durch die allgemeine und öffentliche Andacht des Volkes, und eine Zeit lang ward er in der Kirche seines Ordens als Heiliger verehrt; allein diese Andacht nahm in der Folge allmählig ab, was vielleicht daher rühren mag, weil dessen Verehrung vom hl. Stuhl noch nicht gehörig bestätigt ward. Sein Grab wird indessen noch immer besucht, und steht auf demselben ein Altar, auf dem ein feierliches Amt am 23. April gehalten wird. Doch ist die feierliche Messe vom hl. Georgius ohne Erwähnung des Aegidius. Papebroch gibt ihm deßungeachtet den Titel »selig« und stützet sich auf Beweise, die das Alter einer öffentlichen Verehrung außer allen Zweifel setzen.


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Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 50-51.
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