Albertus, B. (15)

[107] 15B. Albertus, Patriarcha. (8. Apr. al. 14. Sept.) Der sel. Albert, zuerst Bischof von Vercelli in Italien, hernach lateinischer Patriarch von Jerusalem, stammte aus einer adelichen Familie in Italien, wo er zu Castro di Gualteri in der Diözese Parma das Licht der Welt erblickte. Frühzeitig ließ er sich von den regulirten Chorherren zu Mortara in Milanez aufnehmen, wo er, bald nachdem er die Gelübde abgelegt hatte, zum Prior (Propst) der Gemeinde erwählt wurde. Drei Jahre nachher, etwa im Jahre 1183 oder 84, erhielt er die Ernennung auf den bischöfl. Stuhl von Bobbio; allein seine Bescheidenheit gab ihm tausend Ausflüchte, diese Würde abzulehnen. Da aber bald darnach der bischöfl. Stuhl von Vercelli erledigt wurde, und er noch nicht für Bobbio consecrirt war, so mußte er jenes Bisthum annehmen. Er war etwa 35 Jahre alt, als er den bischöfl. Stuhl von Vercelli bestieg. Bei mehreren Gelegenheiten gab er glänzende Beweise seiner Klugheit, Geradheit und Tüchtigkeit, weßhalb er sowohl bei den Päpsten Clemens III. und Cölestin III. als auch bei den Kaisern Friedrich I. und Heinrich VI. in großen Ehren stand und in den wichtigsten Angelegenheiten von ihnen zu Rathe gezogen wurde. Der Ruf des sel. Albert war bis in's Morgenland gedrungen. Als der lateinische Patriarch Monaco von Jerusalem mit Tod abgegangen war, wurde unser Heiliger von den Christen in Palästina, wahrscheinlich auf Anrathen des Papstes, zu dessen Nachfolger erwählt, und von Papst Innocenz III. in dieser Würde bestätigt. Nachdem er also 20 Jahre das Bisthum Vercelli segensreich verwaltet hatte, begab er sich auf einem genuesischen Schiffe an seinen neuen Bestimmungsort und landete im J. 1206 zu St. Jean d'Acre oder Ptolomais, wo er auch seinen Sitz aufschlug, weil die Saracenen im Besitze der hl. Stadt waren. Hier in Palästina lebte der neue Patriarch in beständigem Martyrerzustande, ließ aber ungeachtet der äußern Kämpfe in seiner frühern Bußstrenge nichts nach und widmete jeden Augenblick, der ihm von den Geschäften übrig blieb, dem Gebete. Unter andern guten Werken gab er auf Bitten der Mitglieder desselben dem Carmeliterorden eine Regel, weßhalb er von diesem als sein Gesetzgeber betrachtet wird. Der sel. Albert war vom Papst Innocenz III. auf das allgemeine Concil von Lateran im J. 1215 geladen worden, konnte aber nicht mehr dabei erscheinen, indem er am 14. Sept. 1214, dem Kreuzerhöhungsfeste, bei der Prozession von einem Bösewicht, den er wegen seiner Laster bestraft und bedroht hatte, gemeuchelt wurde. Etwa im Beginne des 16. Jahrh. fing man an, den sel. Albert im Orden der Carmeliten zu verehren, welche Verehrung vom Papst im Jahre 1672, wo das Ordensbrevier neu untersucht und bewilligt wurde, ihre Bestätigung erhielt. Sein Name steht am 8. April sowohl im Martyrologium für den Orden der Carmeliten als für die Canonici Regularis. Das Attribut dieses Heiligen ist ein Messer in der Hand, womit er gemeuchelt worden war.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 107.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: