Alexander I., SS. (43)

[126] 43SS. Alexander I., Papa, Eventius et Theodulus, Presb. MM. (3. Mai). Der hl. Alexander war der fünfte Papst nach dem hl. Petrus zu Rom und folgte im Jahre 109 auf den hl. Evaristus. Sind auch vom Alterthum keine umständlichen Nachrichten über sein Leben auf uns gekommen, so fehlt es doch nicht an solchen, welche uns über seine letzten Lebenstage und seinen Martertod aufklären. Er war zwar ein Jüngling dem Alter nach, aber ein Greis im Glauben, der durch seinen Eifer und seine hingebende Liebe nicht nur die Zuneigung des röm. Volkes gewann, sondern Tausende (namentlich einen großen Theil des röm. Adels) zum Christenthum bekehrte. Unter diesen Bekehrungen ist besonders die des Stadtpräfekten Hermes und seiner ganzen Familie mit Weib und Kind, sammt den Sclaven und ihren Familien merkwürdig. Als der Kaiser Hadrian (nach Andern Trajan) von den Fortschritten hörte, welche das Christenthum in Rom machte, sendete er den Kriegsobersten (Comes Militiæ) Aurelian dahin, die Christen zu verfolgen und zu vertilgen. Der hl. Alexander und der Stadtpräfekt Hermes wurden gefangen gesetzt und Beide in abgesonderte Gefängnisse gebracht, und zwar kam Hermes in jenes Gefängniß, über welches der Tribun Quirinus bestellt war. Bei einem Gespräche, das sich zwischen diesen Zweien entspann, er klärte Quirinus, er werde Christ werden, wenn er eines Morgens den hl. Alexander in seinem (des Hermes) Gefängniß finden würde. Und er hielt Wort. Denn als er eines Tages trotz der verschärften Wachen den hl. Alexander im Gesängnisse des Hermes traf, ließ er sammt seiner Familie und allen Gefangenen, über die er gesetzt war, sich taufen. In diesem Gefängnisse befanden sich auch die hhl. Priester Eventius und Theodulus, von welchem letztern es heißt, daß er aus dem Orient gekommen war, und Beide standen dem hl. Alexander im Unterrichte und in der Taufe der Neubekehrten bei. In den Acten heißt es: Allen, die getauft worden, wurden die Kerker eröffnet, und es entstand aus ihnen gleichsam eine Kirche oder christliche Gemeinde (coepit esse quasi Ecclesia). Doch nicht lange blieb es dem Kriegsobersten Aurelian verborgen, was im Gefängnisse des Quirinus geschehen war. Er ließ zuerst den Quirinus und Hermes nach grausamen Martern enthaupten, dann den hl. Alexander und den hochbejahrten Eventius in einen feurigen Ofen werfen, um sie zu verbrennen, den Priester Theodulus aber neben denselben stellen, um ihn durch den Anblick der Marter vom Glauben abwendig zu machen; allein dieser sprang von freien Stücken in denselben. Doch das Feuer schadete ihnen nicht, worüber der Kriegsoberste sehr ergrimmte und die hhl. Priester enthaupten, den hl. Alexander aber Glied für Glied mit Stichen durchbohren ließ (punctis creberrimis per tota membra confossus). bis er seinen Geist aufgab. Er hatte 10 Jahre, 5 Monate und 20 Tage regiert. Nach dem röm. Mart. wurden die hhl. Priester erst nach langjähriger Kerkerhaft enthauptet (post longos carceres), und damit scheint angedeutet werden zu wollen, daß sie nicht zu gleicher Zeit mit dem hl. Alexander die Martyrerpalme erhielten; allein nach den Martyreracten und nach dem röm. Brevier litten alle drei zu gleicher Zeit und wurden an der nomentanischen Straße begraben. In der Folge wurden sie in die Kirche der hl. Sabina gebracht, die heut zu Tage den Dominicanern gehört und von wo einige Reliquien an verschiedene Orte kamen. Zu Lucca soll die Kette sich befinden, mit welcher der hl. Alexander gefesselt gewesen war. Von dieser wird erzählt, daß sie einst von einem Räuber gestohlen und aneinen Schmied verkauft worden sei, daß sie aber weder durch Feuer glühend gemacht, noch habe geschmiedet werden können. Vom hl. Papst Alexander rühren manche Anordnungen her, die heut zu Tage noch in der Uebung der Kirche sind. So verordnete er, daß bei der [126] hl. Messe nur Brod und Wein dargebracht, und daß bei dieser hl. Handlung der Wein mit Wasser gemischt werden solle, wegen des Blutes und Wassers, das aus der Seitenwunde Christi floß. Auch stammen von ihm die Worte im Canon her: Qui pridie quam pateretur etc. und der Gebrauch, das Wasser mit gesegnetem Salze zu weihen (Weihwasser), um es in der Kirche aufzubewahren und in den Häusern zu gebrauchen. Sein Name ist in dem Canon der hl. Messe (nach der Wandlung) aufgenommen und im röm. Brevier ist von ihm und seinen Gefährten eine Commemoratio et IX. Lectio am 3. Mai. In der Erzdiözese München-Freising wird sein Fest am 5. Mai als dupl. maj. eigens gefeiert. Auf kirchlichen Gemälden wird der hl. Alexander dargestellt mit dem Schwerte in der Hand.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 126-127.
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