Andreas Salus, C, S. (8)

[192] 8S. Andreas Salus, C. (28. Mai). Der hl. Andreas Salus – oder auch Stultus genannt, weil er um Christi willen für thöricht gehalten werden wollte – war der Knecht eines vornehmen Herrn zu Konstantinopel, der ihn zum Studiren anhielt und dann zu seinem Notar machte. Durch das Lesen des Lebens und der Thaten der Heiligen wurde er zur Gottesfurcht erweckt und brachte nach seiner Bekehrung ganze Nächte im Gebete zu. Aus lauter Demuth stellte er sich irrsinnig und ließ sich von aller Welt verhöhnen und verspotten, schlief in einem Hundestalle, war aber von Gott sehr begnadigt, indem er einem Knaben, Namens Epiphanius (dem Einzigen, der ihn nicht verspottete), vorhersagte, er werde später Bischof werden, wie er denn auch, als er einst zur See war und das Schiff, auf dem er sich befand, scheiterte, von der ganzen Mannschaft allein am Leben blieb. Da er einst von einem schrecklichen Hagelwetter überfallen und wegen seines schlechten Aeußern von Niemand in ein Haus eingelassen wurde, machte ihm ein Hund in seinem elenden Lager Platz, lief aber alsbald von ihm weg, gleichsam um ihm auch seine Verachtung kundzugeben. Wie aber der hl. Andreas im heißen Gebet niederkniete, da erschien ihm ein Engel mit einer Lilie in der Hand und entrückte ihn in's Paradies. Aus seiner Entzückung zurückgekehrt, fand er sich zwar noch im Hundewinkel, aber die Sonne schien so lieblich auf ihn nieder, daß es ihm unaussprechlich wohl um's Herz ward. Endlich starb er in seinem 66. Jahre in der Mitte des 10. Jahrhunderts. Aus seinem Leichnam ging ein überaus angenehmer Geruch hervor, welcher verursachte, daß eine arme Frau zu demselben hinging, um zu sehen, was es wäre. Als sie aber fortging, noch andere Leute herbeizurufen, war bei ihrer Rückkehr der Leichnam verschwunden, der angenehme Geruch aber noch vorhanden. Weil die Bollandisten seine öffentliche Verehrung nicht für ausgemacht halten, setzen sie seine Acten, die aus Nicephorus entnommen sind, in einen Anhang.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 192.
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