Angelus Clarenus, B. (7)

[213] 7B. Angelus Clarenus, C. (15. Juni). Der sel. Angelus Clarenus – sonst noch de Cingola beigenannt, wahrscheinlich von seinem Geburtsorte – gehörte anfangs dem Orden des hl. Franciscus an, trennte sich aber mit einigen Genossen von demselben, weil in diesem Orden in Bezug auf die Armuth manche Abweichungen von der Regel des hl. Franciscus überhand nahmen, und bildete eine eigene Gesellschaft, die vom Papst Cölestin V. im Jahre 1294 bestätigt wurde, und den Namen »Clarener« erhielt, sogenannt von dem Flusse Clarenus zwischen Asculum und Nurcia, wo sie ein einsiedlerisches Leben führten, weßhalb sie auch die »armen Eremiten aus dem Orden der mindern Brüder« genannt wurden. Diese Gesellschaft, welche die ursprüngliche Regel des hl. Franciscus in aller Strenge befolgte, bestand lange selbstständig für sich, bis sie unter Sixtus IV. mit den Observanten sich vereinigte (im J. 1473). Nach dem Tode des Fr. Liberatus, welcher der erste Präfect dieser Congregation war, wurde Angelus zu dieser Stelle erwählt, und es geschah unter seiner Führung, daß die Congregation vom Papste Johannes XXII. und Clemens V. auf's Neue anerkannt und bestätigt wurde. Er selbst war nicht Priester, sondern Laie, und starb am 15. Juni 1337 oder 1348. An seinem Grabe geschahen viele Wunder, von denen mehrere bei den Bol landisten sich aufgezeichnet finden. Er wird zu St. Maria d'Aspro in Lucanien oder in der Provincia Basilicata verehrt.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 213.
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