Aper, S. (1)

[274] 1S. Aper (Aprus), Ep. (15. Sept.) Lat. = Eber. – Der hl. Aper – oder wie er im Register des Mart. Rom. heißt, Aprus (frz. St-Evre) – Bischof von Toul in Lothringen, stammte von vornehmen und, was noch mehr gilt, von wahrhaft christlichen Eltern ab. Hinsichtlich seines Geburtsortes herrscht Verschiedenheit der Meinung. Diejenigen, welche auf einen Brief des Sidonius Apollinaris an einen gewissen Aper Gewicht legen und diesen für identisch mit unserem Aper halten, sind der Meinung, er stamme aus der Auvergne. Unter diese dürfte Butler gehören, wenn er ihn aus einer edlen Frankenfamilie abstammen läßt, die in der Umgegend von Tours Besitzungen gehabt habe. Diejenigen aber, welche der Vita eines Ungenannten Werth beilegen, halten dafür, er sei im Gebiete von Troyes geboren, und zwar in einem Dorfe (vicus), das Trancol oder Trancost oder Trancant (Tranquillus) geheißen habe und vielleicht noch so heißt. Ueberhaupt herrschen über unsern Heiligen, von dessen Jugendzeit man nicht viel weiß, gar sonderbare Meinungen, die, um uns des Ausdruckes der Bollandisten zu bedienen, an's Fabelhafte gränzen. Für's Erste halten Einige dafür, er habe zur Zeit Kaiser Hadrians gelebt, der von 117–138 regierte, und zwar glauben sie dieß darum, weil der Richter, von dem später die Rede seyn wird, Hadrian geheißen hat, und man vom Kaiser Hadrian wisse, daß alle Richter seines Reiches seinen Namen annehmen mußten. Sodann halten sehr Viele (und unter diesen Baronius) dafür, es sei unser Heiliger identisch mit jenem Aper, an welchen der hl. Bischof Paulinus von Nola († 431) Briefe gerichtet habe. Was erstere Meinung betrifft, so trägt sie den Stempel der Unhaltbarkeit an sich; gegen die letztere sind innere und äußere Gründe, wie unsere Gewährsmänner ausführlich darthun. Einmal ist es gewiß, daß unser Heiliger der zweite Nachfolger des hl. Auspleins († 478) auf dem Stuhle von Toul war (medio S. Urso) und daß er etwa gegen Ende des 5. Jahrhunderts denselben bestiegen habe; sodann ist die Person, an welche der hl. Paulinus schreibt, verheirathet gewesen und hat das Geschäft eines Anwaltes betrieben, wovon nichts im Leben unseres Heiligen vorkommt. Butler ist übrigens der Meinung des Baronius zugethan, und scheint die Bemerkungen der Bollandisten nicht gekannt zu haben. Dagegen macht Migne einen Unterschied zwischen diesen zwei Aper, von denen er den einen Evre, den andern aber, an welchen der Bischof Paulinus von Nola Briefe richtete, Aper nennt. – War unser Heiliger von frühester Kindheit an ein großer Wohlthäter der Armen, so war er es nicht minder, als er zum Bischof von Toul erwählt wurde. Von seiner Nächstenliebe wird unter Anderem erzählt, daß er einst zu Chalons-sur-Saone (Cabilo) vom Richter Hadrian die Freilassung dreier zum Tode Verurtheilter begehrt habe, und daß, als seine Bitte keine Erhörung fand, auf sein Gebet [274] die Kerker sich von selbst öffneten und die Gefangenen, mit Ketten beschwert, an den Ort gekommen seien, wo unser Heiliger gebetet habe. Da er 7 Jahre die Kirche zu Toul regiert hat, so fällt sein Tod in das Ende des 5. oder in den Anfang des 6. Jahrhunderts. Sein Leib wurde in der Kirche begraben, die er außerhalb der Stadt zu bauen angefangen hatte, aber nicht mehr vollenden konnte, und von da später, um ihn bei den Einfällen der Dänen oder Ungarn zu schützen, in die Stadt gebracht. Als der Bischof Drogo damit umging, den hl. Leib ganz zu behalten, so wurde er von den Mönchen des Klosters, welches später zur Kirche des hl. Aper gebaut wurde, heimlich aus der Domkirche geholt und an einem unbekannten Ort in ihrer Kirche begraben, wo er so lange verborgen blieb, bis er im J. 978 vom hl. Bischof Gerard aufgefunden und erhoben wurde. Zu Toul wird sein Andenken alle Jahre feierlichst begangen.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 274-275.
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