Bartholomæus de Martyribus, V. (12)

[397] 12V. Bartholomæus de Martyribus, Aëp. (18. al. to. Juli). Der ehrw. Bartholomäus von den Martyrern (also genannt von der Kirche, in welcher er die hl. Taufe empfangen hatte und die er so in Ehren hielt, daß er sich darnach nannte) wurde im Mai des Jahres 1514 zu Lissabon von wenig bemittelten, aber frommen Eltern geboren. Sein Vater hieß Domingo Fernandez und seine Mutter Correa, die beide von einer ehrbaren Familie aus Verdela bei Lissabon stammten. In seinem 14. (nach Butler 16.) Jahre am Tage des hl. Martinus 1528 legte er die Gelübde in dem Dominicanerkloster zu Lissabon ab und lebte dreißig Jahre allen Uebungen der Gottseligkeit im Orden, als er im Jahre 1558 gegen seinen Willen, und nur gezwungen durch seinen Provinzial, den ehrw. Ludwig von Granada, auf den erzbischöflichen Stuhl von Braga, den ersten des Königreichs Portugal, mit dem zugleich die Primatial-Würde von ganz Spanien verbunden war, erhoben wurde. Die Furcht, die ihn bei dieser Nachricht befiel, und die mühevolle Selbstbesiegung zogen ihm eine gefährliche Krankheit zu; allein er mußte nach seiner Wiedergenesung nachgeben, und wurde dann am 3. Sept. 1559 im Convent des hl. Dominicus zum Bischof consecrirt. Am 8. Sept. empfing er das Pallium aus der Hand des Erzbischofs von Lissabon. Es läßt sich nicht beschreiben, in welcher Weise er sein Erzbisthum, mit dem zugleich die weltliche Gerichtsbarkeit verbunden war, verwaltete. Man glaubte, ein hl. Petrus sei aus dem Grabe erstanden, in solch apostolischem Eifer und apostol. Tugend leuchtete [397] er seiner Heerde voran. Der portugiesische Gesandte Mascarenas konnte nicht umhin, ihm das ganz auf Wahrheit beruhende Zeugniß zu gegen: »Ich weiß nicht, was ein heiliger Augustinus, Chrysostomus und andere große Bischöfe gethan; aber es scheint mir unmöglich, daß ihre Tugenden apostolischer und erhabener gewesen seyn können, als die des Erzbischofs von Braga.« Mit hohem Ruhme erschien er auf der Kirchenversammlung zu Trient, als diese im J. 1561 nach langer Unterbrechung wieder eröffnet ward, und zog durch seinen apostolischen Geist und wahrhaft evangelischen Freimuth die Bewunderung Aller auf sich. Ihm lag es daselbst vor Allem daran, all seinen Einfluß aufzubieten, den kirchl. Geist unter seinen Mitbrüdern zu verbreiten, und in Verbesserung des Hauptes und der Glieder Decrete zuwege zu bringen, welche diesen Geist zur allgemeinen Norm und Richtschnur erhoben. Was die Kirchenversammlung in Bezug auf die Reformation der Cardinäle, der Bischöfe und des Clerus Großes geleistet, ist hauptsächlich seinem heilsamen Einflusse zuzuschreiben. So bekämpfte er mit edler Entschlossenheit alle Jene, welche aus übelverstandener Ehrerbietung es nicht wagten, Anordnungen für die Reformation des Cardinalcollegiums zu treffen, und stellte dabei den Grundsatz auf: »Illustrissimi Cardinales egent illusstrissima reformatione«. Mit derselben Kraft behauptete er, daß die Residenzpflicht göttlicher Einsetzung, somit unumgänglich nothwendig sei. Schon lange vorher hatte er seine Gesinnungen über die Pflichten der Bischöfe und Seelenhirten ausgesprochen. Als er einmal seinen Sprengel bereiste, erblickte er auf dem Felde einen jungen Hirten, der während eines heftigen Gewitters nicht von seiner Heerde wich, obwohl er sich in eine nahe gelegene Hütte oder Höhle hätte flüchten können; allein er wollte sich nicht entfernen, aus Furcht, der Wolf oder wilde Thiere möchten seine Abwesenheit sich zu Nutzen machen und in seine Heerde einbrechen. Bartholomäus ward durch diesen Anblick überaus gerührt und sprach zu seiner Begleitung: »Welche Lehren für einen Hirten der Seelen! Wie eifrig muß er nicht wachen, um sie vor den Fallstricken des Bösen zu bewahren.« In diesem Geiste sprach er sich auch auf der Versammlung über die Residenzpflicht aus, und so frei er sprach und mit dem Schwerte des Wortes in's Fleisch einschnitt, so verargte ihm nicht nur Niemand seinen Freimuth, sondern Alle liebten und verehrten ihn. Man sagte daher auch insgemein in Trient: »Die Schule des Erzbischofs von Braga sei die erste Schule der Welt.« Sobald er in seine Diöcese zurückgekehrt war, ließ er sich sogleich angelegen seyn, die Anordnungen des Conciliums von Trient in Ausführung zu bringen, dabei kein Hinderniß und keine Schwierigkeiten scheuend, mochten sie herkommen, woher sie wollten. Sein Grundsatz war: »Wenn ich noch Menschen gefallen wollte, so wäre ich nicht Christi Diener« (Gal. 1,10). Er pflegte auch zu sagen, daß sein Leben nicht ihm, sondern seiner Heerde gehöre, und er setzte noch bei: »Ich bin der erste Arzt von 1400 Spitälern, nämlich von den Pfarreien meines Sprengels.« Bald nach der unglücklichen Expedition des Königs Sebastian nach Afrika erhielt er von Papst Gregor XIII. und von König Philipp II. von Spanien, dem die Krone von Portugal zugefallen war, die ihm früher von den Päpsten Pius IV. und V. verweigerte Erlaubniß, sich seines Erzbisthums zu begeben, um ganz seinem eigenen Seelenheile leben zu können. Als er nun am 20. Febr. 1582 seinen Hirtenstab niedergelegt hatte, bezog er das Dominicanerkloster Viana, wo er sich mit einer Zelle begnügte, und sich als den geringsten der Brüder betrachtete. Wie er arm eines der größten und einträglichsten Erzbisthümer angetreten, so auch verließ er es arm, beweint von den Armen, deren Vater und Schützer er gewesen. Da es sich um die Pension handelte, wollte sich der ehrw. Erzbischof mit 50 Ducati (200 fl. rhn.) begnügen; allein der Papst drang darauf, daß er 2500 Livres (1000 fl. rhn.) annehme. Doch auch hier in der Einsamkeit betrachtete er sich als Verwalter des Gutes der Armen, und gab denselben nicht nur Alles, was er hatte, sondern versah auch – um nicht, wie er sagte, umsonst das Brod der Kirche zu genießen – mehrere Jahre hindurch die dem Orden obliegenden Katechesen unter dem Landvolke. Acht Jahre brachte er in dieser Abgeschiedenheit zu, ganz Gott und den Armen lebend, und verschied endlich nach einer langen und schmerzlichen Krankheit am 18. (nach Andern 16. Juli) 1590 in seinem 76. Lebensjahre. Seine Biographen versichern, daß durch seine Fürbitte sowohl im Leben als auch nach seinem [398] Tode mehrere Wunder geschehen seyen. Bald nach seinem Tode wurde der Proceß seiner Beatification eingeleitet, und im J. 1703 vor die Congregation der Riten gebracht. Diese schritt nicht sogleich ans Werk, sondern setzte erst im Jahre 1754 die Untersuchungskommission nieder. Die Untersuchung forderte lange Zeit, wie dieß bei dergleichen Processen gewöhnlich ist, und fand die erste Berathung 1819, die zweite 1840, die dritte am 26. Nov. 1844 statt. Endlich wurde Bartholomäus am 23. März 1845 vom Papst Gregor XIV. für »ehrwürdig« erklärt, d.h. der heroische Grad seiner Tugenden anerkannt und der Ausspruch gethan, daß zum Beweis der vier Wunder geschritten werden könne. Wir haben es uns nicht versagen können, die Lebensgeschichte dieses großen Erzbischofes, in dem der apostolische Geist nach jeder Richtung zu Tage getreten, etwas ausführlicher zu geben, einmal weil uns nicht leicht etwas so angesprochen hat als dieses sein Leben, und dann, weil vielleicht in kurzer Zeit sein Bildniß auf den Altar gestellt, und er als ein »Seliger« oder »Heiliger« in der Kirche verehrt werden darf. In diesem unserm Lebensumrisse sind wir dem Büchlein gefolgt, welches J. Meilinger bei Pustet in Regensburg im J. 1856 über das Leben unsers Ehrwürdigen herausgegeben hat, und haben uns nur in einem Punkte eine Abweichung erlaubt, nämlich in der Angabe seines Todestages, den die Bollandisten in ihrem Elenchus am 18. Juli setzen.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 397-399.
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