Domninus, SS. (6)

[790] 6SS. Domninus et Soc. MM. (16. Juli). Der hl. Domninus, Martyrer zu Apriliaco in Frankreich, war zehn Jahre alt, als er in der Diokletianischen Verfolgung sich der gefangenen Christen annahm und ihre Sache, wie es scheint, vor dem Richter Rictovarus vertrat. Er selbst wurde gefangen gesetzt und nach einem standhaften Bekenntniß grausam [790] gemartert. Nicht nur ließ ihn der genannte Richter mit Ruthen schlagen, sondern ihm auch Essig, Salz und Senft in die Ohren und Nase gießen und glühende Nägel durch die Finger und Zehen schlagen, was aber der Knabe alles mit Freuden ertrug. Nach dieser Marter ins Gefängniß geworfen, hatte er daselbst eine Erscheinung seines Schutzengels, und bekehrte 44 Männer zum christlichen Glauben, wovon dreißig zum abschreckenden Beispiel des hl. Knaben getödtet wurden. Vor den Richter geführt, versprach ihm dieser, er wolle selbst auch ein Christ werden, wenn er den Einen oder Andern der Getödteten wieder zum Leben erwecke. Der Heilige ging die Bedingung ein und erweckte von ihnen einen gewissen Maurus und Justinus von den Todten. Allein der Richter blieb seinem Versprechen nicht getreu und ließ ihm das Haupt abschlagen, starb aber selbst bald eines elenden Todes. Bei der Bestattung des hl. Kindes wurden Engelsstimmen gehört und wurde sein Grab zu Apriliaco durch Wunder verherrlicht. Bei den Einfällen der Normänner ins Land kamen seine heil. Reliquien nach Nobilianum und von da nach Anecy oder le Puy (Anicium seu Podum) in der Landschaft Velay (in Velaunis), wo sie noch verehrt werden, und Papst Nikolaus IV. auf sein Fest reichliche Ablässe verlieh. Er wird häufig mit dem Folgenden für identisch gehalten.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 1. Augsburg 1858, S. 790-791.
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