Hilarus, S. (5)

[731] 5S. Hilarus (Hilarius), Papa. (10. Sept. al. 21. Febr. 17. Juli). Der hl. Papst Hilarus war der Nachfolger des hl. Papstes Leo des Großen. Nach dem Catalogus Pontificum (Apr. I. XXXIV) regierte er vom 12. Nov. 461 bis 21. Febr. 467; nach dem Bollandisten Stilting aber (Sept. III. 455) vom 17. Nov. 461 bis zum 10. Sept. 467. Er soll aus Sardinien gewesen seyn; sein Vater hieß Crispinus oder Crispinianus. Aus seiner Jugendzeit ist nichts bekannt. In der Geschichte finden wir ihn das erste Mal als Legaten Leo's auf der »Räuber-Synode« zu Ephesus im Jahr 449. Damals war er Diakon der römischen Kirche. Mit ihm waren der Bischof Julius von Puzzuolo (Puteoli), welcher auch Julianus genannt wird, der Presbyter Renatus und ein Notar, Namens Dulcitius, nach Ephesus abgegangen; der Presbyter Renatus starb auf der Insel Delos, die Uebrigen kamen glücklich in Ephesus an und wurden von dem hl. Erzbischof Flavianus5 in Ehren aufgenommen. Hieraus nahm der häretische Patriarch Dioskorus von Alexandria Anlaß, den Vorwurf der Parteilichkeit auf sie zu wälzen; obgleich er andererseits keine Worte sparte, ihnen heuchlerische Ehrfurcht zu beweisen. In Folge seiner Gewaltthätigkeit und seiner Intriguen konnten die Legaten des Papstes weder den ihnen gebührenden Vorsitz, noch selbst die Verlesung des Briefes Leo's an die Versammlung und jenes an Flavian durchsetzen. Der hl. Flavian fand an den Legaten des apostolischen Stuhles und namentlich an Hilarus zwar unerschrockene Vertheidiger; aber sie konnten die gegen ihn begangenen Ungerechtigkeiten nicht hindern (vgl. S. 220). Hilarus entging mit Mühe der drohenden Gefahr durch den Schutz des Patrons von Ephesus, des hl. Evangelisten Johannes, den er in seiner Noth angerufen hatte und dem er deßhalb auch eine Kapelle baute. Nach Rom zurückgekehrt, schrieb er der Kaiserin Pulcheria, es sei ihm nicht möglich gewesen, nach Constantinopel zu kommen, um Leo's Sendschreiben an sie zu übergeben; nur mit größter Gefahr, durch unbekannte und unwegsame Gegenden wandernd, sei es ihm gelungen, von Dioskorus unbehelliget nach Rom zurückzukehren, wo er dem Papste getreuen Bericht erstattet habe; derselbe mißbillige Alles, was in Ephesus gegen die Kanones geschehen sei. Wir können uns nicht versagen, aus diesem Briefe jene Stelle wörtlich hervorzuheben, welche seine unüberwindliche Glaubensfestigkeit am deutlichsten kennzeichnet: »Christus, unser Gott, verlieh mir die Stärke, mich von der Verdammung dieses verehrungswürdigsten und heiligen Mannes (Flavian) rein und unbefleckt zu bewahren; es hätte mich keine Geißel, keine Marter bewegen können, dieser ungerechten Verurtheilung beizustimmen.« Mehr noch als seine eigenen Worte überzeugt uns hievon das Zeugniß des Papstes Leo selbst, der mit seinem Verhalten durchaus zufrieden war. Einige Jahre später wurde Hilarus Archidiakon und als solcher erhielt er den Auftrag, den Streit über die rechte Zeit der Osterfeier, welcher um das J. 455 neuerdings zu entbrennen drohte, beizulegen. Ein Brief, den er in dieser Angelegenheit an Victorius von Aquitanien schreibt, zeugt deutlich, daß es ihm nicht um eitle Rechthaberei, sondern lediglich um die Wahrheit zu thun war. »Forsche eifrig,« schrieb er ihm, »wie über den Ursprung der Verschiedenheit, so auch über die Mittel, die Wahrheit aufzufinden, damit hernach Irrthum und Zwiespalt beseitigt, und in der ganzen Kirche stetsfort dasselbe festgehalten werde.« Als Leo der Große im J. 461 starb, wurde Hilarus sein Nachfolger. Die Summe seiner Thätigkeit bestand darin, die Autorität der Concilien von Nicäa, Ephesus und Chalcedon aufrecht zu erhalten, die [731] Eutychianische Ketzerei und deren Anhänger von der Kirche Gottes fern zu halten, das Ansehen und den Vorrang des römischen Stuhls allerwärts zu schützen und zu vertheidigen, die kirchliche Zucht und Ordnung zu bewahren und namentlich die Wahl und Amtsführung der Bischöfe streng zu überwachen. Im November 465 hielt er eine Synode zu Rom, auf welcher die Decrete der allgemeinen Concilien eingeschärft, die Nichtzulassung zweimal Verheiratheter zu kirchlichen Aemtern neuerdings ausgesprochen, die zur öffentlichen Buße Verurtheilten oder in den Wissenschaften nicht Unterrichteten oder körperlich Krüppelhaften der höhern Weihen unfähig erklärt, die Freiheit der Bischofswahlen, gegenüber der allmälig einreißenden Gewohnheit einzelner Bischöfe, vor ihrem Tode ihren Nachfolger zu bezeichnen, festgestellt wurde. Auch die Macedonianische Häresie fand ihn als muthigen Streiter für die Reinheit des Glaubens. Unter seinen Ordinationen ist die der hhl. Albeus (Alveus) und Declanus1, welche durch den hl. Patricius, den Zweiten oder Jüngern, auch »Sen-Patricius« genannt, bekehrt worden waren, zu erwähnen. (Aug. VI. App. 835.) Auch Kirchen, Klöster, Bibliotheken gründete oder bereicherte der hl. Hilarus So starb er endlich, reich an Verdiensten, am 10. Sept., nach Andern am 17. Juli 467 (nach W. W. irrig am 21. Febr. 468) und wurde bei St. Laurentius, neben dem hl. Sixtus (Xistus) III. beigesetzt. Im Mart. Rom. steht sein Name am 10. Sept. In einem alten Martyrologium des Klosters St. Martin zu Trier wird er (Febr. III. 170) irriger Weise als S. Hilarius Martyr am 20. Febr. erwähnt; Andere gedenken seiner am 21. Febr. In der Abbildung (Propyl. ad Acta Sanctorum Maji) trägt er die einfache, unten mit einer kronartigen Verzierung versehene Tiara; das Meßgewand fängt erst tief bei den Schultern an, das Humerale sieht beinahe wie ein weit umgeschlagenes Halstuch aus; der Gesichtsausdruck ist der eines frommen mit vielen Sorgen belasteten Mannes; die Augen sind groß, die Lippen weit hervorspringend; die Nase ist verhältnißmäßig klein, das Kinn bartlos. (III. 553–574.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 731-732.
Lizenz:
Faksimiles:
731 | 732
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika