Hildevertus, S.

[742] S. Hildevertus, Ep. Conf. (27. Mai, al. 2. Juli, 25. Aug.) Der hl. Hildevertus, welcher öfter Hildebertus, Gildebertus und Hildemitus genannt wird, auch als Hildemicus, Hildenutus und Hildeuntus, sowie nach Butler (VII. 256) als Ildevert und Datlevert vorkommt, war von edlem Geschlechte in Meaux entsprossen. Sein Vater Adelbertus war vornehm durch seine Abstammung, mehr aber noch durch den Glauben. Seine Mutter hieß Eva, gleichfalls von adeliger Herkunft. Der hl. Bischof Faro von Meaux leitete seine Erziehung. Von ihm erhielt er auch die heil. Weihen um das J. 659. Er führte ein sehr strenges Leben, fastete beinahe täglich und trug ein rauhes, von Ziegenhaaren gewebtes Kleid. Eine angebliche Reise nach Rom und Palästina, vielleicht auch sein Eintritt ins Kloster Luxeu (Luxovium) ist zweifelhaft. Nach dem Tode des hl. Faro (im J. 672 nach Migne) wurde er dessen Nachfolger auf dem bischöflichen Stuhle von Meaux (Meldae). Was er als Bischof gethan, haben die uns zugänglichen Acten außer allgemeinen Zügen nicht hervorgehoben. Unter den Wundern, die er gewirkt hat ist die Wiedererweckung eines todten, ohne die heil. Taufe verstorbenen Knaben, dem er den Namen seines Vaters gab, das merkwürdigste. Sein Tod erfolgte um das Jahr 680. (Vgl. Oct. II. 179.) Begraben wurte er in der Nähe von Meaux, in einem Dorfe welches in der Volkssprache Vignely (Vigneliacum) heißt. Später wurde er aber in die Kathedralkirche von Meaux übersetzt. Gegen Ende des 12. Jahrhunderts wurden seine Reliquien nach Gournay (Gornacum), Bisithums Rouen, übertragen und in der Stiftskirche [742] zum hl. Guitmar beigesetzt, die dann den Namen des hl. Hildevert annahm und auch behielt. Er wird nach Butler (VII. 256) gegen die fallende Sucht und den Wahnsinn angerufen. Nach Bucelin habe er seine Handschuhe an einem Sonnenstrahle wunderbar aufgehängt. Sein Fest wird am 27. Mai, die Erinnerung an die Translation am 25. August begangen. Die Bollandisten behandeln ihn am 27. Mai. (VI. 712.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 742-743.
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