Honoratus, S. (12)

[762] 12S. Honoratus, Ep. Conf. (8. al. 21. Febr.) Dieser hl. honoratus war Erzbischof von Mailand. Seine Geschichte ist übrigens sehr dunkel. In Mailand selbst hat man die alten Lectionen des Breviers, die von ihm handelten, als unhistorisch beseitigt. Als zuverlässig dürfte jedoch Folgendes gelten. Er war in Mailand geboren, stammte aus der vornehmen Familie der Castelloni und wurde um das Jahr 567 Erzbischof von Mailand, als welcher er sich so auszeichnete, daß der Adel seiner Seele den der körperlichen Abstammung noch überragte. Als der Longobardenführer Alboin im J. 569 sich Mailands bemächtigte, flüchtete er sich nach dem Zeugnisse des Paulus Diakonus mit mehreren Andern nach Genua, sei es weil er die Grausamkeit der Longobarden fürchtete, oder weil die Bürger Mailands, denen er die Uebergabe der Stadt gerathen hatte, ihm die Schuld der Plünderung ihrer Häuser beimaßen. Der Eindringling Frontonius (Frontus, Fronto), welcher sich nach seinem Abgange des Hirtenstabs bemächtigte, ist nach Ughellus' Mittheilung »von der Erde, die sich unter ihm aufthat, verschlungen, man sagt auch, durch Feuer vom Himmel verzehrt worden.« Ob aber der Heilige in der Verbannung oder in Mailand gestorben sei, ist ungewiß. Ersteres ist aus dem Grunde wahrscheinlicher, weil in Mailand lange Zeit nicht sein Todestag (8. Febr.), sondern der Tag seiner Uebertragung, der 26. Febr., gefeiert wurde, und weil er schon im ersten Jahre nach seiner Flucht (Boll. Maji VII. fol. LXV. und LXVI), nämlich im J. 570 starb. – Er ruhte in der Kirche St. Giorgio alla [762] Nocetta (S. Georgii ad Nuculam), später alla mano del pozzo bianco (ad manum putei albi) geheißen. – Hienach hat er weder der Aftersynode zu Aquileja im J. 557 als Bischof beigewohnt, noch, wofür das nämliche oder das folgende Jahr nachgewiesen ist, den Schismatiker Paulinus ordinirt, wie Einige irrig behauptet haben. Das Mart. Rom. erwähnt seine Begräbnißfeier am 8. Febr., an welchem Tage auch die Bollandisten von ihm handeln. (II. 164.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 762-763.
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