Hubertus Delphus (7)

[777] 7Hubertus Delphus, nach Weißbacher (III. 183) ein holländischer von Ketzern im J. 1574 erhängter Priester. Nach Marangoni war derselbe aus Delft (Delphi) in den Niederlanden und hat daher seinen Beinamen. Als Pfarrer von Lierre (Lier) in Belgien war er acht Jahre hindurch ein Muster eines Seelenhirten. Kaum von einer ansteckenden herrschenden Seuche genesen, ward er von einer Rotte Nichtswürdiger unter Anführung eines gewissen Johannes Boschius noch in seinem Bette ergriffen und nach Delft abgeführt, hierauf in einen Kerker geworfen, und schon hatte man im Sinne, ihm das Leben zu nehmen. Benützt wurde zumal der Umstand, daß sein Vorgänger im Pfarramte, Arnoldus Vossius, auf Erkenntniß des Nathes zu Haag (s'Gravenhaag) mit dem Feuertode gestraft worden war und zwar, wie man ihm jetzt vorwarf, unter seiner Begutachtung. Obwohl er nun unschuldig war und dieß auch standhaft betheuerte, so dauerte doch die feindselige Gesinnung gegen ihn unverändert wie früher fort, und besonders waren es die Verwandten jenes Arnold, welche ihren Haß an ihm weideten und seine Freilassung auf alle mögliche Weise hintertrieben. Niemand wurde zu ihm gelassen; man dachte nicht daran, ihm seine eigene Verantwortung und Vertheidigung irgend einmal zu vergönnen, und nur ein Drohschreiben an die Behörde in Delft von Seite der spanischen Besatzung im nahegelegenen Schlosse Sion, gegen die bei ihnen in Verwahrsam gehaltenen gefangenen Delfter Repressalien zu ergreifen, erwirkte ihm eine glimpflichere Behandlung. Inzwischen nahm bei Hubertus der Gram über das erlittene große Unrecht so überhand, daß er in Irrsinn verfiel. Bald sahen sich auch die Spanier zum Unglücke genöthigt, die Niederlande zu räumen, und Hubertus war jetzt nur dazu wieder zur richtigen Vernunft gekommen, um sein Todesurtheil zu vernehmen. Nachdem er sich in der würdigsten Weise vorbereitet, ward er im J. 1574 Morgens beim Zwielicht an den Galgen geführt, und bald seine Kehle ihm abgedrückt. (Mar. I. 442.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 777.
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