Hugo, S. (7)

[785] 7S. Hugo, Ep. Autissiod. (10. Aug.) Der hl. Bischof Hugo von Auxerre wurde auf dem Schlosse Montaigu in Burgund aus dem edeln Geschlechte der Grafen Semur (sine muro) geboren. Das schon im Leben des hl. Abtes Hugo5 von Cluny genannte gräfliche Ehepaar, Dalmatius von Semur und Aremburgis von Vergy, bezeichnet die Großeltern unsers heil. Bischofs, nicht aber dessen Eltern, wie hie und da irrig angegeben wurde. Um dem Knaben eine fromme Erziehung zu geben, schickten ihn seine Eltern, deren Name nicht ermittelt ist, frühzeitig in das nahe gelegene berühmte Stift Cluny, wo sein Onkel, der hl. Hugo5, Abt war, und wo er auch das Ordenskleid empfing. Die Lehren und Beispiele seines heil. Onkels machten einen so mächtigen Eindruck auf sein Gemüth, daß er, wie der Erbe seines Namens, so auch der Nacheiferer seiner Heiligkeit wurde. Wohl aus dieser Ursache wurde er, nachdem im J. 1096 der Abt Guibertus von St. Germain in Auxerre (nicht Paris) wegen mancherlei Uebelthaten entsetzt worden war, im J. 1100 zu dessen Nachfolger erwählt. Er war daselbst der Reihefolge nach der 31., des Namens aber der fünfte Abt. Auch nach seiner Erhebung blieb er Mönch wie die übrigen, demüthig und der Regel streng untergeben, so daß der Domklerus von Auxerre, als die Nachricht von dem am 20. Oct. 1114 erfolgten Tode des Bischofes Humbaldus, welcher nach Jerusalem gegangen war, daselbst eintraf, ihn zum Bischofe begehrte. Die Wahl fand Widerspruch; der Dompropst Hulgerius und einige Kanoniker, welche diesem ihre Stimme gegeben hatten, wollten unsern hl. Hugo nicht annehmen und bewirkten, daß auch der König Ludwig VI. oder der Dicke (Anfangs Mitregent seines Vaters Philipp I., hernach aber vom J. 1108 bis 1137 Alleinherrscher) ihm die Belehnung versagte. Die Sache kam vor den Papst Paschalis II., und von ihm wurde dann der hl. Hugo in Rom geweiht im J. 1116. Als man, wie es schon längere Zeit bei neuen Bischöfen üblich war, die heil. Schrift aufschlug, um in der ersten in die Augen fallenden Zeile eine Art Vorhersagung seiner Wirksamkeit zu erkennen, wurden die trostvollen Worte: »Gegrüßt seist du, Maria, voll der Gnaden!« gelesen. In der That war der Heilige ein ebenso eifriger Nachahmer der seligsten Jungfrau, als er sie zärtlich verehrte. Unter seiner Verwaltung entstand im J. 1098 der Orden von Citeaux, den er in besondern Schutz nahm. Die im J. 1128 gegründete Abtei von Rigny (Rigniacum), dann das schon im [785] J. 1114 gestiftete Kloster Pontigny (Pontigniacum), nebst den Töchterklöstern Boras (Bonus radius) und les Roches (Rupes) nannten und ehrten ihn als besondern Gönner und Wohlthäter. Auch als Bischof nämlich suchte und liebte er die Zurückgezogenheit, das stille, beschauliche Leben; besonders weilte er gern in dem Kloster la Charité (Caritas, gestiftet im J. 1133), in welchem damals noch die Regel von Cluny beobachtet wurde. So oft er eine körperliche Schwäche empfand, dachte er ernstlich an den Tod und theilte Alles aus Liebe zu Gott den Armen aus, so daß er außer den Kleidern nichts Bewegliches mehr besaß. Als er einst krank war und Arznei (Latwerge) zu nehmen hatte, brachte man ihm das Büchschen mit der Latwerge und ein silbernes Löffelchen dazu. Sogleich ließ er auch dieses Löffelchen dahingeben, damit er nichts mehr besäße, was der Reinheit des Gewissens zuwider seyn möchte. Weiterhin werden von ihm noch einige Bauten, vorzüglich am bischöflichen Palaste, die Beilegung eines Streites unter den Kanonikern seiner Domkirche, seine Strenge hinsichtlich der Ausschließung naher Verwandten von reichen Kirchenpfründen etc. erwähnt. Als er am Sterben war, sagte er zu den umstehenden Brüdern: »Wir wollen, was wir vom Stundengebet noch schuldig sind, dem Herrn entrichten, und nach dessen Beendigung will ich ruhen.« Es geschah. Nach beendigtem Gesange gab er seinen Geist auf, am 10. Aug. 1136 oder 1137. Seinem Willen gemäß wurde er im Capitel zu St. Germain beigesetzt. Später kam sein Leichnam in die Kirche, wo er beim St. Nikolaus-Altare ruht. Nicht nur im Orden der Benedictiner, sondern auch im Martyrologium von Auxerre kommt er unter den »Heiligen« vor. (II. 550–560.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 785-786.
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