Johannes V (933)

[414] 933Johannes V., (20. al. 2. 9. Dec.), mit dem Zunamen »von Fleckenstein,« Bischof von Basel, trat in den Benedictinerorden, in welchem er bald Abt des Klosters Seltz im Elsaß wurde, als welcher er bei Zedler als der erste benannte Vorstand dieses Klosters erscheint, mit dem Bemerken, daß er im Jahr 1423 Bischof von Basel wurde und am 2. Dec. 1436 starb. Dieser Bischof nun traf bei seinem Antritte das bischöfliche Gut durch üble Wirthschaft äußerst herabgekommen, so daß er, wie eine alte Chronik erzählt, nur 2 bischöfliche Häuser fand, die nicht verkauft oder verpfändet waren; das eine in der Stadt sei so klein gewesen, daß es kaum für einen einfachen Kaplan kleiner seyn konnte, das andere aber, in Delsberg (Delèmont) gelegen, so baufällig, daß der Bischof, wenn es regnete, kaum sein Bett oder seinen Tisch irgendwohin zu stellen wußte. Nach Ebeling (I. 42) hätte er nicht einmal seinen Lebensunterhalt gefunden, hätte er nicht seine Abtei Seltz beibehalten. Doch brachte er es wieder empor, wahrte und rettete die Rechte desselben, wie er denn mehrere verpfändete Ortschaften vom Grafen Diebold von Neuenburg wieder einlöste, oder vielmehr, da der Pfandherr sich der Herausgabe weigerte, im Jahr 1424 und 1425 mit bewaffneter Hand eroberte. Im Jahre 1431 sah Bischof Johannes sein Basel als den Sitz der bekannten Kirchenversammlung geehrt. Aber ganz konnte er nach Ebeling das Hochstift, obwohl er es zwar sehr förderte, doch nicht in die Höhe bringen, da er Olten an der Aar im J. 1426 an Solothurn veräußern mußte. Als ein plötzlicher Tod ihn im J. 1436 am 20. (nach Zedler am 2., nach Ebeling am 9.) Dec. hinraffte, begingen die Väter des Concils seine Leichenfeier und unter zahlreicher Beiwohnung der Geistlichkeit des Bisthums seine Beisetzung in einer Kapelle des Basler Münsters. (Burg. III. 249.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 414.
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