Julitta, S. (5)

[539] 5S. Julitta, (30. Juli), eine Martyrin zu Cäsarea in Kappadocien, wird vom hl. Erzbischof Basilius dem Großen hoch gepriesen, und ihre Acten, die bei den Bollandisten und bei Ruinart sich finden, sind genommen aus einer Rede (Tom. I. Orat. 5.), die er in der Kathedrale von Cäsarea, wo sie begraben liegt, um das I. 375 an ihrem Gedächtnißtage ans Volk gehalten hat. Hienach war die hl. Julitta eine reiche Frau in Cäsarea, welche viele bewegliche und liegende Güter besaß. Von diesen hatte ein Mächtiger der Stadt ihr einen großen Theil geraubt, und sie wollte jetzt ihr Recht vor Gericht suchen. Da sie nun am bestimmten Tage in Gegenwart des Richters und der Advocaten ihre Klage vorbrachte und begründete, kam der Beklagte mit der Einrede, sie habe kein Recht zu klagen, da sie eine Christin sei und die Götter der Kaiser nicht ehre. Kaiser Diokletian hatte nämlich im Jahre 303 in seinem ersten Edicte die Christen des gesetzlichen Schutzes und aller bürgerlichen Vorrechte für verlustig erklärt. Auf dieses Edict berief sich der Beklagte, und der Richter ließ nun sogleich Kohlen und Weihrauch bringen, damit Julitta den Göttern opfere. Auf ihre Erklärung, lieber all' ihre Güter zu verlieren, ja eher ihren Leib in Stücke zerhauen zu lassen, als nur ein Wort gegen den wahren lebendigen Gott zu sprechen, wurde der Beklagte im Besitze der geraubten Güter bestätigt, sie selbst aber zum Tode durch das Feuer verurtheilt. Freudig hörte sie ihr Todesurtheil und ermahnte die umstehenden Frauen, auch standhaft Christum zu bekennen und nicht auf ihre natürliche Schwäche sich zu berufen, indem sie ja vom nämlichen Stoffe seien wie die Männer, und auch nach dem Ebenbilde Gottes erschaffen etc. Dann bestieg sie muthig den brennenden Scheiterhaufen, auf dem sie ihren Geist aufgab, ohne vom Feuer selbst verletzt worden zu seyn. Ihr Martyrium, dessen auch das Mart. Rom. am gleichen Tage erwähnt, fällt in die Zeit der Diokletianischen Verfolgung, wahrscheinlich in das J. 304 oder 305. Ferner sagt der hl. Basilius in der bezeichneten Rede wo er vom Orte ihres Begräbnisses spricht, daß ihre irdischen Ueberreste den Ort heiligen und auch diejenigen, die dahin kommen, und fährt dann fort, daß auf ihrem Richtplatze eine heilsame Quelle entstand. Er schließt mit einer heilsamen Ermahnung an die Männer, den Weibern in Vertheidigung des Glaubens nicht nachzustehen etc. (VII. 141–145).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 539.
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