Marcellus, SS. (21)

[93] 21SS. Marcellus (Marcellinus)et Soc. MM. (27. Aug.) Die hhl. Marcellus (dessen Name im Mart. Rom. und in vielen andern mit Unrecht Marcellinus geschrieben ist) und Genossen litten ums J. 303 in Aegypten. Hiemit stimmt freilich das Mart. Rom. nicht überein. Nach diesem wäre der Kampfplatz dieser Heiligen vielmehr zu Tomi im Pontus (Kleinasien) zu suchen. Die Boll. haben diese Frage einer weitläufigen Erörterung unterzogen, deren Ergebniß ist, daß ihre Martyrstätte in oder bei der alten Stadt Oxyrinchus oder Thomis (Thonis, Thanis) in Aegypten war. Das Namensverzeichniß bei den Boll. ist dieses: Marcellus (Marcellinus), ein Tribun, und dessen Gattin Mammea1, deren Name auch Mamnea, Maunis, Mannea heißt, ferner Petrus, der in den »Acten« den Beinamen »sehr andächtiger Soldat« führt, die Cleriker Chiron (auch Hiron geschrieben), Ammon9 und Serapion, ferner Johannes (Johanna) und Babilas, die Söhne des hl. Marcellus, der Bischof Meletius (Milecius), Atheogenes (Theogenes), Ariston3, Festus4, Victor, Sussanna, Boilius, Domninus9 (Dommus) und Memnon (Memmon). Ihre Ankläger heißen in den »Acten« Heron und Acacius. Der Präfect Cultianus ist außerdem auch von Eusebius und Epiphanius bezeugt, und ist historisch sicher. Der Verfasser der »Acten« war Augenzeuge, schrieb sie aber erst in seinem spätern Alter durch die Hand seines Sohnes, da ihm selbst die Augen den Dienst versagten. Sie sind ohne Zweifel vielfach interpolirt. Namentlich erregen einige sehr scharfe Ansprachen der Martyrer an den Präfecten gewichtige Bedenken, da dieselben mitunter höchst unehrerbietig lauten. Aber hiegegen erinnern die Boll., daß die Lästerungen, welche der Präfect gegen Christus aussprach, allerdings die höchste Entrüstung eines eifrigen Dieners Christi hervorrufen mußten. Das Summarium ihres Leidens ist dieses: Nachdem die Heiligen des christlichen Glaubens wegen angeklagt und vor Gericht gestellt worden waren, unterwarf man sie einer sehr peinlichen Folter, und verurtheilte sie dann zu den wilden Thieren. Als diese, ihre natürliche Grausamkeit ablegend, den Heiligen kein Leid thaten, und auch das angezündete Feuer sie nicht verzehrte, wurde Befehl gegeben, sie zu enthaupten. So gingen sie mit einander am 27. August d.J. 303 in die Freude ihres Herrn hinüber. (VI. 12–15).


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 93.
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