Primus, S.S. (21)

[980] 21S. S. Primus et Felicianus9 M. M. (9. Juni). Dieses hl. Brüderpaar aus vornehmem Geschlechte wurde zur Zeit der Diocletianischen Verfolgung um d.J. 286 zu Rom wegen des Bekenntnisses Jesu Christi angezeigt, gefänglich eingezogen und vor den Richterstuhl gestellt. Ein glorreicher Tod sollte die Opfer, welche sie bisher in zahlreichen guten Werken für arme und gefangene Christen gebracht hatten, belohnen. Auf ihre erste Weigerung, den Götzen zu opfern, wurden sie ins Gefängniß geworfen, dann aber behufs strenger Folterpeinigung [980] von Rom nach Numentum (setzt Mentana) gebracht, wo ihr Verhör unter dem Richter Promotus aufs Neue begonnen und bis zu ihrer Enthauptung in grausamster Weise zu Ende geführt wurde. Die Peinigung traf zuerst den schon 80 Jahre zählenden hl. Felicianus, weil der Richter hoffte, wenn dieser alte Mann gebeugt wäre, würde der jüngere Bruder keinen weitern Wiederstand leisten. Er täuschte sich aber in beiden, indem sie durch übernatürlichen Beistand die furchtbarsten Schläge und Martern standhaft ertrugen, so daß nichts übrig blieb, als sie enthaupten zu lassen. Einzelnheiten führen wir nicht an, weil die »Acten« in dieser Beziehung keine hinreichende Sicherheit bieten. Man begrub die heil. Leiber anfänglich unfern dem Orte ihrer Enthauptuug an der Numentanischen Strasse (ad arcus Numentanos), wo später zu ihren Ehren eine Kirche erbaut wurde. Unter Papst Theodor kamen sie um d.J. 640 nach St. Stephan (rotondo) in Rom. Papst Sergius II. schenkte sie dem Erzbischof Heribert von Mailand, doch nicht ganz, da auch in Pavia, Bologna, Como und zu Rom selbst in verschiedenen Kirchen, hauptsächlich aber zu Stein im Herzogthum Krain, wohin sie i. J. 874 gebracht sein sollen, Theile dieser hl. Leiber verehrt werden. Wie dieselben in die Collegiat-Stiftskirche von Raitenbuch im Bisthum Freysing gekommen sind, wissen wir nicht. Abbildungen zeigen uns diese hhl. Martyrer im Gefängnisse liegend, wo ihnen ein Engel erscheint, um sie zu trösten, oder in ihrer Folterqual und Enthauptung. (II. 149–154.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 4. Augsburg 1875, S. 980-981.
Lizenz:
Faksimiles:
980 | 981
Kategorien: