Rainaldus, B. (6)

[31] 6B. Rainaldus (Ragnaldus), Ep. Conf. (18. al. 17. Aug.). Dieser Selige, ein geborener Mailänder, stammte aus der Familie Grancorreggi (Congoreggi) und wurde wegen seiner Kenntnisse und Tugenden frühzeitig Kanoniker an der Kirche von Lodi. Papst Bonifacius VIII. schickte ihn als Vermittler nach Frankreich, um die Könige Philipp von Frankreich und Eduard von England auszusöhnen; nach seiner Rückkehr wurde er zum Präsidenten der Provinz Aemilia und bald darauf i. J. 1296 zum Bischof von Vicenza ernannt. Nach dem Tode des Erzbischofs Opizo von Ravenna wurde er von Papst Benedikt IX. i. J. 1304 auf diesen Stuhl versetzt. Im Besitze dieser Würde befliß er sich der treuesten Hirtensorgfalt und wendete sein Augenmerk vorzüglich auf die Verbesserung der Sitten des Klerus und des Volkes. Durch weise Verordnungen trug er viel zur Beförderung des Gottesdienstes bei, und hielt i. J. 1307 ein Provincialconcilium. Längere Zeit hindurch bediente sich seines Rathes auch Kaiser Heinrich VII, und Papst Clemens V. übertrug ihm die Entscheidung des über die Tempelherren auch in Italien anhängigen Prozesses. Der Heilige verkündete laut und feierlich auf einer zu diesem Behufe i. J. 1310 versammelten Synode die Unschuld des schrecklich verleumdeten und grausam verfolgten Ordens. Nur einzelne Ritter wurden straffällig befunden. Eine weitere Synode, auf welcher viele heilsame Disciplinarbeschlüsse gefaßt wurden, hielt der eifrige Oberhirte schon i. J. 1311. Er verordnete unter anderm, daß die Bischöfe über die in den einzelnen Kirchen verehrten Reliquien eine sorgfältige Untersuchung anstellen und die unsicher befundenen beseitigt werden sollen, daß der Gottesdienst, die heiligen Gefäße und Kleider, die Altäre, Glocken, Kirchenbücher genau nach den Kirchengesetzen [31] eingerichtet werden sollen; daß Niemand, wer er auch sei, vor dem 30. Lebensjahre zum Predigeramte zugelassen werden dürfe, und wollte, daß mit Kirchenstrafen gegen Gotteslästerer und Ehebrecher vorgegangen werde. Ebenso feierte er im J. 1317 ein Provincialconcil, auf welchem dieselben Beschlüsse erneuert und neue Verordnungen disciplinärer Art erlassen wurden. Die Verkündigung des göttlichen Wortes lag ihm besonders am Herzen. Einmal gebot er den Fröschen, welche ihn mit ihrem Geschrei am Predigen hinderten, Stillschweigen, und sie gehorchten ihm augenblicklich. Während dieser und vieler andern Arbeiten ertrug er mit ruhigem Gemüthe alle Mühseligkeiten, um die verheißene Krone der Gerechtigkeit zu erlangen. Er entschlief am 17. oder 18. August 1321 im Rufe der Heiligkeit und leuchtete bald nach seinem Tode durch viele Wunder. Papst Pius IX. bestätigte am 15. Jan. 1852 seine seit unvordenklicher Zeit stattgehabte Verehrung. (III. 117. 688–696.)


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Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 31-32.
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