Senator, S. (2)

[245] 2S. Senator, Ep. Conf. (28. Mai). Dieser hl. Bischof von Mailand folgte als solcher im J. 477. dem hl. Benignus, leitete aber diese Kirche nur drei Jahre lang, da er schon im j. 480 selig verschied. Schon als Priester hatte der Glanz seiner Rechtgläubigkeit, Wissenschaft und Frömmigkeit sich weithin verbreitet. Daher wurde er im J. 450 durch Papst Leo d. Gr. der Gesandtschaft beigegeben, welche sich mit dem hl. Abundius, Bischof von Como, nach Constantinopel zu begeben hatte, um vom Kaiser Theodosius II. die Abhaltung einer Synode daselbst gegen die Eutychianer zu Stande zu bringen und im Namen des Papstes zu leiten. Als die Gesandtschaft ankam, hatte bereits der Kaiser Macarius den Thron bestiegen. Die Synode kam zu Stande, und wurde vom Patriarchen Anatolius von Constantinopel die Anerkennung des päpstlichen dogmatischen Schreibens an dessen Vorgänger, den hl. Flavian, erzielt. Im Jahre darauf nahm er an der zu Mailand in der gleichen Absicht unter dem Bischofe Eusebius daselbst gehaltenen Synode Antheil. Sein heiliges Leben ist durch die ihm zu Theil gewordene kirchliche Verehrung, durch sämmtliche Martyrologien des Abendlandes, und durch eine nach der Ueberlieferung von ihm herrührende Almosenstiftung bei St. Euphemia in Mailand, wo er begraben liegt, hinreichend bezeugt. (VI. 769–773.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 245.
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