Solina, S.

[341] S. Solina, V. M. (17. Oct. al. 11. Febr., 13. März). Diese hl. Jungfrau und Martyrin zu Chartres ((Carnutum). frz. Solenne, Zelie, Zeline genannt) stammte nach der Legende im Brevier dieser Kirche, welche die Boll. in Ermangelung geschichtlicher Nachrichten als Lückenbüßer abdrucken, von vornehmen aber heidnischen Eltern in Aquitanien (Poitou). Sie hatte schon in zarter Jugend das Christenthum kennen gelernt, und als Brant Christi sich Ihm versprochen. Um dem Zudringen ihrer Eltern zu entgehen, welche sie mit Gewalt verehelichen wollten, ging sie nach Chartres, wo sie in einem der jungfräulichen Gottesgebärerin geweihten, klösterlich eingerichteten Hause wohnte. Damals entstand zu Chartres durch den Präfecten Quirinus eine grausame Verfolgung der Christen. (Vgl. S. S. Savinianus und Potentianus). Dem grausamen Tyrannen war auch diese Jungfrau als Christin angezeigt worden, weßhalb er sie vor seinen Richterstuhl führen ließ. Kaum hatte Quirinus sie über Namen, Stand und Herkommmen[341] befragt, als sie mit männlichen Muthe sich als Christin und Braut des Erlösers bekannte. Da sie ebenso seine Schmeicheleien wie seine Drohungen verlachte, ließ er die zarte Jungfrau in das Gefängniß werfen. Am folgenden Tage wurde sie wieder vor den Richterstuhl gestellt, aber ebenso standhaft wie am vorigen Tage befunden. Freudig neigte sie, als das Todesurtheil über sie gefällt war, ihren Nacken unter das Schwert. Die Christen begruben ihre heil. Ueberreste an dem Orte, wo später die Abtei des hl. Petrus im Thale von Chartres (monasterium S. Petri in valle Carnuti) entstand. Dieselben befanden sich daselbst in einem vergoldeten Kasten und wurden in hoher Verehrung gehalten, ob der vielen Wunder, welche durch ihre Fürsprache dasebst gewirkt wurden. Sie ist bei den Boll. (Febr. II. 507) auch zum 11. Febr. genannt. Auch am 3 März (festum repositionis) wird sie in alten Kalendern aufgeführt. Im Bisthum Poitiers begeht man ihr Andenken am 16. October. (VIII. 9–13)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 341-342.
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