Speratus, S.S. (1)

[349] 1S. S. Speratus et Soc. M. M. (17. Juli). Die Heiligen Speratus, Nartales (Narzales), Cittinus2, Veturius, Felix116, Acyllinus, Lätantius, Januaria36, Generosa1, Vestina, Donata27 und Secunda13 litten unter dem Kaiser Severus und dem Proconsul Saturninus im J. 200 zu Carthago den Martyrtod. Sie werden die scillitanischen Martyrer genannt, weil man die römische Colonie Scillitana (vgl. H. L. III. 656) im Innern der Provinz Africa (nicht Calabrien, vgl. H.-L. V. 235 und I. 20.), von welcher sich beim heutigen Ksarin, westlich von Sbaita, bedeutende Ruinen, namentlich ein großartiges Museum und ein Triumphbogen erhalten haben, als ihre Heimath annimmt. Am 16. Juli wurden sie eingezogen und vor den Richterstuhl des Proconsuls gestellt. Dieser gab ihnen die Versicherung, der Kaiser würde ihren Ungehorsam verzeihen, wenn sie den römischen Göttern Opfer bringen wollten. Speralus aber erwiederte muthig im Namen seiner Gefährten: »Wir haben keine Verbrechen begangen; wir haben Niemanden Unbilden angethan, – im Gegentheil, als man uns mißhandelte, haben wir dem Herrn gedankt. Wisse also, daß wir nur den Einen, wahren Gott anbeten, den Herrn und Lenker aller Dinge, und daß wir nach seinem Gesetze für unsere ungerechten Verfolger beten.« Da der Proconsul in sie drang, auf den Genius des Kaiser zu schwören, setzte Speratus seine Rede also fort: »Ich kenne den Genius des Kaisers nicht; diene aber dem Gott des Himmels, den kein Mensch gesehen hat, noch sehen kann. Ich habe mich nie eines vor den Staatsgesetzen strafwürdigen Vergehens schuldig gemacht und allezeit die Abgaben, die dem Kaiser, den ich als meinen Herrn auf Erden ansehe, gebühren, redlich entrichtet; ich bete aber nur den Einen Gott an, der da ist der König der Könige, der höchste Gebieter über alle Nationen der Welt. Aber ich bin keines Verbrechens schuldig, mithin habe ich auch keine Strafe verdient.« Hierauf ließ sie der Procon sul in den Kerker abführen, und bis zum folgenden Tag in den Stock spannen. – Als sie am folgenden Tage wieder vor seinem Richterstuhle erschienen. richtete er seine Ansprache zunächst an die Frauen, indem er verlangte, sie sollten den Fürsten ehren und den Götzen opfern. Hierauf gab Donata zur Antwort: »Wir geben dem Kaiser, was des Kaisers ist; wir beten aber nur Gott an, und Ihm allein bringen wir Opfer dar.« »Ich bin auch eine Chr istin«, sagte Vestina »Auch ich glaube an meinen Gott,« unterbrach Secunda, »und ich will Ihm getreu bleiben immerdar. Was eure Götter betrifft, werden wir uns nicht dazu bewegen lassen, uns vor denselben niederzuwerfen und sie anzubeten.« Nun ließ der Proconsul sie in das Gefängniß zurückführen, und wendete sich wieder an Speratus: »Be stehest du noch auf deinem ersten Beschluß? bist du immer noch Christ?« »Ja, ich bin es«, erwiederte er, »damit es Jedermann wisse, so wiederhole ich nochmals, ich bin ein Christ.« Da Alle die bei ihm waren, gleichmäßig ausriefen: »Wir sind Alle Christen!« sagte der Proconsul: »Ihr wollet also weder Gnade noch Zeit, um euch eines Bessern zu besinnen?« »Thue, was dir beliebt«, erwiederte Speratus, »wir werden freudig sterben, aus Liebe zu Jesus.« Jetzt fragte der Proconsul nach ihren heiligen Büchern. Sie antworteten: »Die vier Evangelien unsers Herrn Jesu Christi und die Sendschreiben des hl. Apostels Paulus und die ganze von Gott eingegebene heilige Schrift.« Der Proconsul sprach: »Ich gebe dir drei Tage Bedenkzeit.« Speratus erwiederte: »Dieser Aufschub ist unnöthig; denn niemals werden wir den Glauben an unsern Herrn Jesus Christus abschwören; befehle demnach, was du für gut findest.« Da verurtheilte der Proconsul die Zwölfe zur Enthauptung. Als das Urtheil verlesen wurde, sagten Speratus und seine Genossen: »Gelobt sei Gott, der uns in die Zahl der Martyrer um des Bekenntnisses seines Namens willen aufgenommen hat!« – Nach Ado sollen die Reliquien des hl. Speratus unter der Regierung Carls des Großen aus Afrika nach Lyon gebracht worden sein. Auch das Mart. Rom. enthält die Namen dieser hhl. Martyrer. (IV. 204.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 349.
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