Victor (169)

[689] 169Victor II. Pp. (28. Juli). Der Name dieses gottseligen Papstes hat zwar im Werke der Boll. keine Aufnahme gefunden, weil ihm niemals eine kirchliche Verehrung zu Theil geworden ist; dagegen hat der bayrische Hagiologe Raderus ihm eine wohl verdiente Stelle im heil. und gottsel. Bayerlande und ebenso Crammer in seinem Buche: »Heiliges und gottseliges Eichstädt« (S. 157–163) eingeräumt. Er war ein geborener Graf von Calw, ein Sohn Hartwigs und seiner Gemahlin Bizella, also aus altberühmtem schwäbischem Geschlechte.19 Im J. 1042 wurde er Bischof von Eichstädt, der 17. in der Reihenfolge. Der Kaiser trug Bedenken, ihn zu bestätigen, weil er noch zu jung sei. Aber der sel. Erzbischof Bardo von Mainz entgegnete mit prophetischem Geiste: »Er wird noch eine weit höhere Würde erlangen.« Als Bischof stand er bei den Bischöfen, den Fürsten des Reiches und dem Kaiser selbst wegen seiner Weisheit und Frömmigkeit im größten Ansehen. Seine Rathschläge, welche in den meisten Fällen angenommen wurden, waren sämmtlich von Gottes Segen begleitet. Insbesondere verdankte ihm Bayern, das er im Namen des kaiserlichen Sohnes regieren mußte, die Herstellung des Friedens, der Ordnung und öffentlichen Sicherheit. Auch der Papst Leo IX. schenkte ihm sein ganzes Vertrauen. Als der Cardinal Hildebrand (der nachm. hl. Papst Gregor VII.) ihn zu Mainz als Erwählten der römischen Kirche vom Kaiser erbat, ertheilte dieser nur ungerne die Erlaubniß. Noch länger zögerte Bischof Gebhard, die ihm zugedachte Würde anzunehmen. Als er endlich nachgeben mußte, sprach er: »Wohlan, so ergebe ich mich dem hl. Petrus mit Leib und Seele!« und er hat Wort gehalten. Am grünen Donnerstage, 13. Apr. d. J. 1055, wurde in der Peterskirche zu Rom consecrirt. Noch in demselben Jahre hielt er in den Pfingstfeiertagen zu Florenz ein Concilium in Gegenwart des Kaisers Heinrich III. gegen die Irrthümer Berengars und die Verschleuderung der Kirchengüter, und beauftragte den Cardinal Hildebrand [689] zur Abhaltung zweier Synoden zu Lyon und Tours gegen die Simonie und andere Laster. Zur Feier einer weitern Synode zu Toulouse beauftragte er die Erzbischöfe Herimbald von Arles und Pontius von Aix. Diese kirchliche Strenge gab einem Subdiacon den abscheulichen Gedanken ein, den Papst zu vergiften. Doch mißlang der verbrecherische Anschlag. Auf wunderbare Weise rettete Gott den frommen Papst und bestrafte den sacrilegischen Mörder. In großer Demuth hatte Victor II. bei seiner Erwählung erklärt, daß er »solcher Ehre der unwürdigste« sei, und nur unter der Bedingung, daß die römische Kirche alle ihr entrissenen Güter wieder zurück erhalte, die Wahl angenommen. Wirklich gab ihm der Kaiser alle diese Güter, sogar solche zurück, welche seit langen Zeiten den Päpsten entrissen waren (Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit II. 517), belehnte ihn mit dem Herzogthum Spoleto und der Mark Ancona, und ernannte ihn zu seinem Statthalter in ganz Italien. Dafür bewies ihm der Papst eine wahrhaft rührende Dankbarkeit, besuchte und tröstete ihn im Sept. d. J. 1056 zu Goslar, stand ihm an seinem Kranken- und Sterbelager bei, sorgte für eine des großen Fürsten würdige Bestattung in dem noch unvollendeten Dome zu Speyer, führte darauf seinen Sohn, den noch unmündigen Heinrich IV. nach Aachen, und erhob ihn dort unter großen Feierlichkeiten auf den Thron Carl des Großen. Er war jetzt thatsächlich auch deutscher König, und Deutschland wäre froh und glücklich gewesen, hätte es ihn lange behalten dürfen. Aber seine Tage neigten sich ihrem Ende zu. Nachdem er das Weihnachtsfest in Regensburg gefeiert hatte, beeilte er sich, nach Italien zurückzukehren. Das Osterfest d. J. 1057 feierte er in Rom, ebenso sehr mit den weltlichen Angelegenheiten Italiens, als mit denen der Kirche beschäftiget. Der darauf folgende Sommer zog ihm ein hitziges Fieber zu; er starb am 28. Juli zu Arezzo. Seine nächsten Angehörigen waren bereits auf dem Wege nach Deutschland, um ihn zu Eichstädt, dessen oberhirtliche Leitung er auch als Papst beibehalten hatte, zu bestatten. Aber die Ravennaten erzwangen seine Beisetzung in der Marienkirche vor den Thoren dieser Stadt.


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 5. Augsburg 1882, S. 689-690.
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