Adcitation

[37] Adcitation, Ladung eines Betheiligten zu einem Rechtsstreite durch den Richter; bleibt der Adcitat aus, so tritt das Contumacialverfahren gegen ihn ein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 37.
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