Richter [1]

[726] Richter, zum Urtheilen über Rechtsstreite Beauftragte durch Gesetz u. Amtswahl (ordentliche R.) oder durch die Parteien (Schieds-R.). Gelehrte R., welche Rechtsstudien gemacht haben. R.-collegium soviel wie Gericht, im Gegensatz zum Einzeln-R.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 726.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Richter, Ekkehard (Bearb.)

Technisches Wörterbuch, 2 Bde. u. 1 CD-ROM

Technisches Wörterbuch, 2 Bde. u. 1 CD-ROM
Cornelsen, 788, 722 S., 3464494705, 225,00 €.
Vor fünf Jahren erstmals erschienen, hat sich das Technische Wörterbuch erfolgreich am Markt der Fachwörterbücher positioniert. Benutzer schätzen das ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google