Adhäsion

[40] Adhäsion, in der Physik das Anhängen zweier verschiedenen Körper, wenn mehre Punkte ihrer Oberflächen sich gegenseitig berühren; die Adhäsion findet besonders bei sehr glatten und flüssigen Körpern statt. 2. In der Medicin das Zusammenwachsen natürlich getrennter Theile. 3. Im Rechtswesen der Beitritt einer Partei zum Rechtsverfahren, das die andere eingeschlagen hat. – Adhäsionsproceß, die gerichtliche Erörterung der Ansprüche, welche wegen Vermögensverlust, der durch das eingeklagte Verbrechen verursacht wurde, erhoben werden, z.B. Kurkosten, Beschädigungen u.s.w.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 40.
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