Altmaß

[141] Altmaß oder Hellaichmaß, Maß für den hellen Wein im Gegensatze zu [141] dem Trübaichmaß für den jungen ungegohrenen Wein (kein wirkliches Maß, sondern durch Abrechnung festgestellt).

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 141-142.
Lizenz:
Faksimiles:
141 | 142
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika