Arbeitshaus

[232] Arbeitshaus, darunter versteht man 1. eine Anstalt, wo Müssiggänger, die auf öffentliche Kosten erhalten werden müßten, zur Arbeit angehalten und wo möglich gewöhnt, also gebessert werden. 2. Strafanstalten, wo Vergehen durch Entziehung der Freiheit und zwangsweise Arbeit gesühnt werden. 3. In neuester Zeit mißglückte Versuche, öffentliche Werkstätten, in denen der Arbeiter auf öffentliche Kosten beschäftigt und bezahlt werden sollte, wofür dem Staate oder der Gemeinde die gelieferte Arbeit zufiele; als ob Gemeinde und Staat mit Schuhen, Beinkleidern, Hausgeräthen u.s.w. Geschäfte machen könnte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 232.
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