Versuch

[616] Versuch, in der Physik, s. Experiment; V. eines Verbrechens (conatus attentirtes Verbrechen) findet statt, wenn die verbrecherische Thätigkeit nicht den ganzen Erfolg hat, vollendeter V., wenn der Verbrecher alles gethan hat, um den ganzen Erfolg herbeizuführen, entfernter V., wenn der Verbrecher sich in Stand gesetzt hat, das Verbrechen zu vollbringen, naher, wenn die verbrecherische Handlung angefangen hat, jedoch nicht alles geschehen ist, um den Erfolg zu bewirken; vergl. Verbrechen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 616.
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