Archipresbyter

[236] Archipresbyter, in der alten Kirche der erste Priester nach dem Bischofe, dessen Hauptgeschäft es war, für den Bischof, wenn derselbe abgehalten war, den Gottesdienst zu verrichten. Später wurden auch auf dem Lande Archipresbyteriate errichtet, die unsern Dekanaten entsprechen. Das Geschäft des Archipresbyters in einem Landkapitel bestand hauptsächlich darin: er beaufsichtigte die Geistlichen, sorgte für die Vollziehung der bischöflichen und Synodalverordnungen, stellte die Ordinanden seines Kapitels dem Bischofe vor, schlichtete die unbedeutenderen Streitigkeiten unter den Geistlichen, hielt die monatlichen Kapitelsversammlungen der Geistlichen, verzeigte gröbere Vergehen der Laien dem Archidiakon, überwachte die Kirchenbuße, und war früher der einzige Spender der hl. Taufe in dem ganzen Kapitel. Im Laufe der Zeit änderte sich die Einrichtung der Dekanate vielfach und ist jetzt fast in jeder Diöcese eine andere.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 236.
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