Armenrecht

[258] Armenrecht, die in Civilprocessen dem Armen als Partei gesetzlich zustehenden Wohlthaten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 258.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika