Ars [2]

[271] Ars, türk., die Aufzeichnung der Vorrechte eines Bestallten, die in seinem Berat (Anstellungsdiplom), aufʼs Speciellste aufgeführt sein müssen. – A. Agalar, Angestellte, durch die alle Bittschriften dem Sultan übergeben werden müssen. A. Mahiar, Bittschrift eines ganzen Bezirks an den Sultan. A. Odassi, der Audienzsaal des Sultans. A. Uhal, Bittschrift einer einzelnen Person an den Sultan, darf nicht über eine Octavseite groß sein.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 271.
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