Bittschrift

[555] Bittschrift, schriftliches Gesuch an eine Behörde um die Gewährung eines Vortheils, auf den der Bittsteller keinen rechtlichen Anspruch machen kann; in vielen Staaten ist eine Form für dieselben vorgeschrieben, wenn sie an die höchsten Behörden gerichtet ist.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 555.
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