Bittschrift

[7] Bittschrift (Supplik), schriftliches, an eine hochgestellte Person oder an eine Behörde gerichtetes Gesuch um Gewährung eines Vorteils, auf den der Bittende einen Rechtsanspruch entweder nicht hat, oder wenigstens nicht gerichtlich geltend machen kann oder will. Vgl. Petition.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 7.
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