Aufkauf

[326] Aufkauf, eine Handelsoperation, durch welche die Spekulation die Waaren massenhaft an sich bringt, welche in gewissen Gegenden producirt werden, in der Absicht, dieselben an die Konsumenten wieder abzusetzen. Begreiflicher Weise wird durch den A. der regelmäßige Einkauf sehr beschränkt und fast unmöglich, auch steigert er gewöhnlich die Preise. Man hat deswegen früher den A. vielfach verboten, ist aber nun davon zurückgekommen, seitdem die erleichterte Verbindung die Lücke von anderen Gegenden her alsbald ausfüllt; nur bei Lebensmitteln ist der sogen. Vorkauf verboten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 326.
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