Aufkauf

[932] Aufkauf (fr. Accaparcement), das käufliche Erstehen eines größeren Vorraths irgend einer Waare durch einzelne Personen (Aufkäufer, Accaparceurs), wodurch Anderen der Ankauf dieser Waare wegen temporären Mangels derselben unmöglich wird. A-e von Getreide u. anderen nothwendigen Lebensmitteln können als Regierungsmaßregeln wohlthätig sein, wenn bei Vorhersehung unerwarteter Ereignisse künftigem Mangel dadurch vorgebeugt werden soll; sie sine aber nachtheilig, wenn die Regierung nur als Speculant mit den Kaufleuten in Concurrenz tritt, od. wenn diese ihre richtige Speculation, bei später eingetretener Noth, zum Wucher mißbrauchen. Vergl. Dardaniatus crimen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 932.
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