Authentisch

[351] Authentisch, von Schriften gebraucht, ächt, vom angegebenen Verfasser herrührend; im Rechtswesen heißt eine Erklärung a., welche von dem Gesetzgeber selbst oder dessen Bevollmächtigten ausgeht; daher bedeutet es auch zuverläßig und beweiskräftig, und in diesem Sinne hat das Trienter Concil die Vulgata, die übliche lateinische Bibelübersetzung, als authentisch erklärt. – In der ältern Kirchenmusik hieß a. die [351] Haupttonart, auf welcher die Nebentonarten (die plagalischen) beruhten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 351-352.
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