Beiwerk

[464] Beiwerk, diejenigen Gegenstände in einem Werke der bildenden Kunst, welche nicht unmittelbar zum Hauptgegenstand gehören, sondern nur zur gefälligern Ausfüllung und Ausschmückung, oder auch zum nähern Verständniß desselben dienen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 464.
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