Beiwerk

[505] Beiwerk, 1) Theile eines Kunstwerkes, die nicht wesentlich, sondern zufällig sind; sie dienen bes. zur Erklärung des Hauptgegenstandes u. zu Ausfüllung des leeren Raumes. Bei der Darstellung lebloser Gegenstände, z.B. bei einer Landschaft, nennt man die unwesentlichen Gegenstände Staffage; 2) (Herald.), so v.w. Nebenfiguren, s.u. Hauptfigur.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 505.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika