Beschreien

[511] Beschreien, 1. im Mittelalter die Achterklärung eines Verbrechers durch öffentl. Anschlag; 2. bei einem neugebornen Kinde galt das »B. der 4 Wände« als nothwendiges Lebenszeichen in Beziehung auf Erbrecht; 3. abergläubische Meinung, daß durch das B., d.h. übermäßiges Loben, einem Menschen, besonders einem Kinde, Schaden gethan werde.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 511.
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