Brandwache

[649] Brandwache, früher die Wache hinter dem Lager, welche die polizeiliche Ordnung handhaben und überhaupt das Lager gegen Feuersgefahr und feindliche Ueberfälle bewachen mußte. Bei der Flotte das außerhalb derselben zur Wache aufgestellte Schiff.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 649.
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