Brandwache

[206] Brandwache, 1) Polizeiwächter, die des Nachts zu gewissen Zeiten durch die Gassen gehn od. von einem Thurme herab des Nachts in bestimmten Zeiträumen nach den Ortschaften u. der Umgegend herabsehn, um ein entstandenes Feuer anzuzeigen; 2) an manchen Orten die allein mit Löschung des Brandes beauftragte Mannschaft. B-n sind in neuerer Zeit in vielen größeren Städten eingerichtet. Vorzüglich organisirt sind die Berliner B-n, welche durch Telegraphen mit der Hauptbrandwache im Mittelpunkte der Stadt in Verbindung stehen; 3) das Local, wo die Brandwachmannschaft sich aufhält u. die Löschapparate sich befinden. 4) (Kriegsw.), ambulante Wache hinter dem Lager, um auf die Wachfeuer, Arrestanten u. Gefangenen Acht zu haben, auch etwaige Versuche des Feindes zu Überfällen zu signalisiren; 5) Wachtschiff in einiger Entfernung von der Flotte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 206.
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