Gasse [1]

[2] Gasse, 1) Weg, auf beiden Seiten durch Häuser, Mauern, Stakete u. dgl. begrenzt; 2) in größeren Städten nur die schmäleren Wege, im Gegensatz der Straßen; 3) (Kriegsw.), in einem Lager der leere Raum zwischen zwei Reihen Zelten, wovon die größeren Regiments-, die kleineren Compagniegassen sind; 4) der Raum zwischen zwei Reihen Menschen, bes. Soldaten; daher Gassenlaufen, ehedem in Rußland übliche Prügelstrafe, so v.w. Spießruthenlaufen; 5) in Bienenstöcken, die Zwischenräume zwischen Scheiben; 6) die abschüssige Sohle des Saigerherdes; 7) die schiefen Flächen der Darrbalken im Darrofen; auch die unter denselben befindlichen Rinnen im Herde; 8) (Hüttenw.), eine längliche Vertiefung, welche bei dem Schmelzofen in das Gestübe des Tiegels, bei dem Treibherd seitwärts in den Herd gemacht wird, damit dadurch bei dem erstern das geschmolzene Metall in die Spur läuft, u. bei dem letzteren die Glöte (daher auch Glötgasse) abgezogen werden kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 2.
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