Collegiaten

[160] Collegiaten, Mitglieder einer akadem. Gesellschaft, welche die Einkünfte von Collegiaturen (Gebäude, in welchen einstens eine Anzahl Studenten unter Aufsicht von Lehrern gemeinschaftlich wohnte) zu beziehen haben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 160.
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