Collegiatstift

[160] Collegiatstift, ein Collegium von Clerikern, welche für den Chordienst und die Seelsorge präbendirt sind und unter einem Propste oder Decan ihre [160] eigene corporative Verfassung haben, also Nachbildung von den Collegien der Geistlichen an einer Kathedralkirche.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 160-161.
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