Collegium

[161] Collegium allgemein Versammlung, alsdann Verein, Corporation von mindestens 3 Personen mit bestimmtem Zweck. Wie bei den Römern Genossenschaften der verschiedensten Art, namentlich 4 priesterliche Corporationen, Zünfte und Innungen, die Gesammtheit der Mitglieder einzelner Behörden oder in bestimmten Fällen ein Theil derselben collegia, auch sodalitates hießen, so versteht man bei uns unter C. weltliche (Richter-, Beamtencolleg) und geistliche (collegium sanctum, Versammlung der Cardinäle) Vereine und Corporationen sowie Gebäude u. Räumlichkeiten, wo sich C. versammeln; namentlich höhere Lehranstalten, sowohl ganze Klassen derselben, wie die Anstalten der Jesuiten, die Gymnasien in Frankreich und anderen Ländern, Abtheilungen der engl. Hochschulen, als auch einzelne, z.B. die Propaganda und Nationenschulen Roms (s. Rom), das collége de France, de Louis XIV. u.a. in Paris; auf deutschen Hochschulen nennt man Collegien die Vorlesungen oder auch Hörsäle der Professoren.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 161.
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