Reichs-Collegium, das

[1041] Das Reīchs-Collēgium, des -gii, plur. die -gia, ein von einem Reiche, und besonders von dem Deutschen Reiche, niedergesetztes Collegium. In engerer Bedeutung werden so wohl die sämmtlichen auf dem Reichstage zu Regensburg versammelten Gesandten und Bevollmächtigten der Reichsstände das Reichs-Collegium, als auch die drey Classen, worein sie getheilet werden, die Reichs-Collegia genannt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1041.
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