Communio

[175] Communio, Gemeinschaft von Rechten, bald mit solidarischem Charakter, bald so, daß jeder einen arithmetisch bestimmten Theil (pars pro indiviso) an dem gemeinsamen Object (Grundstück, der Geldforderung, Erbschaft) hat. Sie entsteht durch Vertrag (societas) oder zufällig (C. incidens) wie bei Miteigenthum und Miterben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 175.
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