Concubinat

[184] Concubinat, eine außereheliche Beischlafsgesellschaft; je nach den verschiedenen Landesrechten bald mehr, bald minder oder auch gar nicht strafbar. Unverträglich mit dem Geiste des Christenthums, das unter den Geschlechtern nur die reine, treue Ehe anerkennt, daher sittlich verpönt. Der C. der Römer dagegen war ähnlich unserer Ehe zur linken Hand. Concubine, die weibliche Person, die im C.e lebt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 184.
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