Confrontation

[190] Confrontation, vor Gericht Gegenüberstellung widersprechender Personen, um die Widersprüche aufzuklären. Ueblich im Strafproceß zwischen Angeklagten od. Zeugen; im Civilproceß zwischen Zeugen. Confrontiren, gegenüberstellen; Confrontanten, richtiger Confrontaten, die einander gegenübergestellten Personen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 190.
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